Anmeldung. Die Anmeldung als KinderbetreuerIn ist gratis.
Klickgebühr. Die Suche nach einer KinderbetreuerIn via die Internetplattform nannyvermittlung.ch ist gratis. Die Bestellung von Kontaktdaten (inkl. Einsicht in Bewerbungsdossiers und Empfehlungen von Poppins & Co. GmbH) sind kostenpflichtig. Es wird eine Klickgebühr von CHF 35.-/KinderbetreuerIn erhoben.
Im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen der suchenden Person und der Nanny werden die Klickgebühren von der Vermittlungsgebühr in Abzug gebracht.
Vermittlungsgebühr. Die Familie ist zur Bezahlung einer Vermittlungsgebühr verpflichtet, sobald zwischen ihr und einer KinderbetreuerIn von Poppins & Co. GmbH mündlich oder schriftlich ein Arbeitsverhältnis vereinbart wird. Die Vermittlungsgebühr ist geschuldet unabhängig davon, wer die Kontaktdaten der KinderbetreuerIn bei Poppins & Co. GmbH bestellte. Die Vermittlungsgebühr (exkl. MWSt) beträgt einen Brutto-Monatslohn der KinderbetreuerIn. In der Vermittlungsgebühr ist ein Musterarbeitsvertrag zwischen Familie und Nanny inbegriffen.
Arbeitsverhältnis auf Abruf. Wird kein fixer Beschäftigungsgrad, sondern ein Arbeitsverhältnis auf Abruf vereinbart, beträgt die Vermittlungsgebühr ein - über drei Monate berechnetes - Durchschnitts-Brutto-Monatsgehalt.
Mindestgebühr. Die Mindestgebühr beträgt unabhängig vom Beschäftigungsgrad mindestens CHF 1'000.- (exkl. MWSt) und ist auch für ein Arbeitsverhältnis auf Abruf geschuldet.
Ferieneinsatz. Die Vermittlungsgebühr für einen einmaligen Ferieneinsatz einer KinderbetreuerIn von Poppins & Co. GmbH beträgt CHF 500.-.
Springerin (temporärer Einsatz). Für eine zeitlich befristete Anstellung (bis max. 1 Monat) im Sinne eines temporären Einsatzes ist die KinderbetreuerIn Arbeitnehmerin von Stellenwerk AG und wird im Verleihmodus an die Familien "zur Verfügung gestellt". Die Lohnauszahlung läuft über Stellenwerk AG. Der Familie werden CHF 40.- pro Stunde von Stellenwerk in Rechnung gestellt. Die Familie bezahlt für diese Dienstleistung, d.h. für die Auswahl potenzieller Nannies, CHF 35.- an Poppins & Co. GmbH, unabhängig davon wieviele Nannies sie anklickt. Die Bezahlung einer Vermittlungsgebühr an Poppins & Co. GmbH entfällt. Weitere Informationen für Familien / KinderbetreuerInnen.
Discount. Wird eine KinderbetreuerIn von Poppins & Co. GmbH in einem unbefristeten oder mindestens 1-jährigen Arbeitsverhältnis zu mindestens 60% angestellt und endet das Arbeitsverhältnis innert 6 Monaten nach Abschluss des Arbeitsvertrages, gewährt Poppins & Co. GmbH auf der nächsten Vermittlung über Poppins & Co. GmbH ein Discount von bis zu 75%.
Pensumerhöhung. Wird das Pensum einer KinderbetreuerIn von Poppins & Co. GmbH innert 6 Monaten nach Abschluss des Arbeitsvertrages erhöht, ist eine Vermittlungsgebühr geschuldet in der Höhe des zusätzlich bezahlten Brutto-Monatslohnes.
Stundenansatz. Andere, durch die Familie in Auftrag gegebene Arbeiten (wie Einholen von Arbeitsbewilligungen), werden nach Stundenaufwand zu einem Satz von CHF 110.-/Stunde abgerechnet.
Musterarbeitsvertrag. Der Musterarbeitsvertrag kann für CHF 100.- erworben werden. info(at)nannyvermittlung.ch. Entscheiden Sie sich für eine Poppins Nanny, erhalten Sie den Musterarbeitsvertrag gratis (exkl. für temporäre Einsätze).


